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BANDSCHEIBENSYNDROM
chronisches
Bandscheibensyndrom
Das Bandscheibensyndrom (Bandschei benleiden) bezeichnet die durch Vorfall (Prola ps) oder Vorwölbung (Protrusio) einer Bandsche ibe ausgelösten Krankheitszeichen in Form von lokalen (= örtlichen), oft durch Husten oder Niesen verstärkte Schmerzen im Bereich der Wir belsäule mit Einschränkung der Beweglichkeit und je nach Lokalisation mit meist lumbaler (= den Lendenbereich betreffender), bisweilen auch zervikaler (= den Nacken betreffender), sehr selten auch thorakaler (= den Brustwirbelbereich betreffender) Strecksteife einhergehend.Durch Reizung des Rückenmarks bzw. der Wurzeln der Spinalnerven können neurologische Krankheitszeichen hinzukommen, bis hin zu Lähmungen.
Wie kommt es zu einem Bandscheibensyndrom (Bandscheibenvorwölbung oder Bandscheibenvorfall)?
Der
Wassergehalt des Gallertkernes der Bandsche ibe
nimmt im Laufe der Zeit ab und
damit die Elastizität, wodurch die Beweglichkeit beeinträchtigt wird. Der
Faserring verliert allmählich seine Haltefunktion und die Bandsche ibe
kann sich
vorwölben (Bandscheibenprotrusion). Wird der Faserring rissig und teilweise für
die Gallertmasse durchlässig, kann in dieser Phase bereits ein
Bandscheibenprolaps
(Vor
fall) entstehen.
Je nach Ausmaß der Vorwölbung oder des Prola ps
(Vorfall) kommt es neben Schmerzen zu Reflexausfällen
oder gar Paresen (= Lähmungen),
in dem die segmentale, zugehörige Ner venwurzel
(Wurzelsyndrom) aus dem Rückenmark in
Mitleidenschaft gezogen wird.
Dieses Gesundheitsproblem ist auch durch eine
Bandscheibenoperation (z.B.
Laminektomie, Nukleotomie,
Diskotomie,
Diskektomie) letztlich nicht zu
lösen.
Der beschriebene typische Ablauf des
Abnutzungsprozesses macht deutlich, daß auch mit einer Operation die eigentliche
Schmerzursache ja nicht behoben werden kann, im Gegenteil, es besteht sogar die
Gefahr, daß der degenerative Prozeß noch beschleunigt wird. Mit jeder Operation
nimmt die Tendenz zur Instabilität zu, abgesehen von den zusätzlichen iatrogenen
(= durch die Operation verursachten)
Gewebsschädigungen. Häufiger kommt es nach einer Bandscheibenoperation
zum sog.
Postnukleotomie-Syndrom.
Es ist
daher zu begrüßen, daß die Indikation
(= Anzeige) zur Bandscheibenoperation
in den letzten Jahren immer mehr eingeschränkt worden ist. Als Grund für eine
Operation ist das Krankheitszeichen "Rückenschmerz" oder „Kreuzschmerz“
in den Hintergrund getreten. Als relative Indikation
(= Anzeige) gelten allenfalls
unerträgliche, therapieresistente
(=
nichts hilft)
Rückenschmerzen.
Wissenschaft: Vorteil von Bandscheiben-Operationen nicht belegt
Berlin, 25.10.2007. Wirbelsäulen-Operationen sind auch bei Fachleuten
umstritten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der weltweiten
Literatur, die Orthopäden aus Düsseldorf beim diesjährigen Kongress für
Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin vorstellten. "Kurzfristig können
Operationen bei Bandscheibenvorfällen an der Lendenwirbelsäule helfen, mittel- und
langfristig sind die Ergebnisse von operierten und nicht-operierten Patienten
gleich", sagte Prof. Dr. med. Peter Wehling vom Zentrum für Molekulare
Orthopädie am Donnerstag in Berlin nach Auswertung von circa 1.200
Publikationen. Zu diesem Schluss kommt zum Beispiel die weltweit größte
klinische Studie bei 1244 Bandscheibenpatienten. "Die verschiedenen Studien
machen deutlich, dass es beim Bandscheibenvorfall keine Standardtherapie gibt.
Vielmehr ist ein individuell auf jeden Patienten abgestimmtes Behandlungskonzept
auf Basis einer gründlichen Diagnostik gefragt", sagte Wehling.
http://idw-online.de/pages/de/news232256
Beim sog. Cauda-Syndrom (= Rückenmarkschädigung mit Lähmung der B eine), ebenso bei motorischen Defiziten (= Beeinträchtigungen der Muskelfunktion), die unter konservativer Therapie (= Behandlung ohne Operation) bestehen bleiben oder gar zunehmen, muß operiert werden, um eine Entlastung herbeizuführen.
Medikamentöse Schmerztherapie beim
Bandscheibensyndrom:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig) und
subakut (= eher schleichend verlaufend) können
zunächst (vorwiegend) peripher wirkende
Analgetika
(=
Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken)
eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale
Antirheumatika
(=
Rheuma
mittel),
aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und
magen
schonende wie z.B.
Meloxicam.
Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2
Inhibitoren, z.B. Parecoxib
oder Etoricoxib,
allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden
zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib
und
Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere
Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren
schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch
Muskel
relaxanzien
(= Mittel zur Entspannung von
Muskeln) (z.B.
Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die
Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden
Analgetika (z.B. Tramadol,
Tilidin, bzw. Tilidin mit Naloxon oder auch Morphin) (= im
Gehirn bzw.
Rücken
mark wirkende
Schmerzmittel)
beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden
Antidepressiva
(= Mittel gegen Depression, aber auch
beim chronischen Bandscheibensyndrom hilfreich)
(z.B. Doxepin, Maprotilin) oder
Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel
einzusparen.
Therapeutische
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen
Betäubungsmittel)
beim Bandscheibensyndrom:
Bei anhaltenden Rüc kenschmerzen sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame
Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische
Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B.
Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.
Infiltrative Lokalanästhesie (=
Infiltration mit einem örtlichen Betäubungsmittel)
beim
Bandscheibensyndrom:
Die einfachste diesbezügliche
Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die Wir belsäule
angrenzenden Mu skulatur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca.
5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die
gezielte Infiltration von Triggerpunkten
(= kleine Reizzonen hpts. in der Mus kulatur)
nach vorheriger Identifizierung derselben.
Periphere temporäre
(= oberflächliche, zeitlich begrenzte)
Nervenblockaden
beim Bandscheibensyndrom:
Zur
Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von
Schmerzausstrahlungen eignen sich bei
Rückenschmerzen Blockaden
(= Betäubungen)
der korrespondierenden Nervenwurzeln (= im Schmerzbereich befindliche
Nervenaustrittstellen neben der Wir belsäule). Im
Lendenbereich auch kontinuierlich mit Katheter
(*siehe unten).
Schmerzausstrahlungen in Schul ter/Ar m, wie sie bei einem
Bandscheibensyndrom
der unteren Halswir belsäule in typischer Weise vorkommen, sprechen zufriedenstellend auf die
wiederholte hohe Blockade des Plexus brachialis
(= Betäubung des Armnervengeflechts im seitlichen
Halsbereich) nach Winnie an.
Technisch risikoärmer und oft besser wirksam ist jedoch die
kontinuierliche, retrograd hohe
Plexus brachialis-Blockade
mit Katheter (*siehe unten). Dabei ist der interskalenäre
(= zwischen Mus keln im seitlichen, unteren Halsbereich) Zugang mit einem etwas höheren Risiko behaftet als bei der axillären
(= nahe der Achselhöhle)
Kathetereinpflanzung.
Im Bereich der Be ine
können bei entsprechender radikulärer oder pseudoradikulärer Schmerzausstrahlung
(= Schmerzen die auf eine tatsächlich oder
scheinbar geschädigte Nervenwurzel zurückzuführen sind)
der vordere Oberschenkelnerv (N. femoralis) und / oder der Ischiasnerv
wiederholt blockiert werden, in hartnäckigen Fällen mit Katheter (* siehe
unten).
Ein Bandscheibensyndrom
im mehr oberen Lendenwirbelsäulenbereich kann zu Schmerzausstrahlung in den Bereich des seitlichen und inneren
Oberschenkels führen. Mit der sog. 3-in-1-Blockade gelingt die zusätzliche Betäubung der
Ner ven
obturatorius und cutaneus femoris lateralis, deshalb auch geeignet zur
Behandlung der
Meralgia paraesthetica
(=
brennende Schmerzen an der
Oberschenkelaußenseite).
Eine
Periduralblockade (= rückenmarknahe
Betäubung) im Bereich der Halswir belsäule erfordert ein strenge Nutzen-/Risikoanalyse.
Die
lumbale Periduralblockade (=
rückenmarknahe Betäubung im Lendenbereich),
insbesondere
kontinuierlich mit Katheter*, ist beim
Bandscheibensyndrom
eine sehr effektive
Therapiemaßnahme, die allerdings nur unter stationären Bedingungen durchgeführt
werden sollte. Bei technischer Beherrschung, adäquater Lokalanästhetika-Dosierung und Beachtung der hygienischen Belange kann das
Risiko bei der Anzeige "Rückenschmerzen" als vertretbar eingestuft werden.
Statt mit einem örtlichen Betäubungsmittel können die aufgeführten, rückenmarknahen Blockaden auch mit einer verdünnten Morphin-Lösung durchgeführt
werden, allerdings ist dabei die oft zu beobachtende, über die Behandlungszeit
hinaus anhaltende Wirkung deutlich weniger ausgeprägt.
Bei einem sehr schweren und
sonst kaum behandelbaren
Rückenschmerz kann zur Durchführung rückenmarknaher
Blockaden auch eine kleine Schmerzpumpe unter die Haut gepflanzt werden.
Das Arzneimittelreservoir der Pumpe wird dann in bestimmten Zeitabständen durch
die Haut hindurch mit Hilfe einer Spritze wieder aufgefüllt.
*
Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch entzündliche, oder auch degenerative (= abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine gute Durchblutung optimiert auch den Stoffwechsel eines gestörten oder geschädigten Nervs. Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen.
Physikalische Therapie bei
Bandscheibensyndrom:
Auch die Elektrostimulation kann eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane
Nervenstimulation mit Niederfrequenzgenerator über Klebeelektroden (TENS)
hat den Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die
Elektroden werden paarig neben der Wir belsäule im Schmerzbereich aufgeklebt.
Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der Elektrodengröße kann die
Wirkung optimiert werden.
Eine weitere physikalische
Behandlungsmöglichkeit ist beim Bandscheibensyndrom
die oberflächliche Kältetherapie im
Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen
Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten mit mit einem Bandscheibensyndrom
empfinden allerdings lokale
Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können
ebenfalls Rüc kenschmerzen lindern.
Die Verordnung von Massagen ist
auch bei einem Bandscheibensyndrom
nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber
unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen
Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist beim Bandscheibensyndrom
die
heilgymnastische Therapie, da meist nur diese geeignet ist, einen
ärztlichen
Behandlungserfolg zu sichern und längerfristig zu stabilisieren. Dabei gilt es,
die Mu skulatur neben der
Wir belsäule zu trainieren, da auf Dauer nur eine
kräftige/suffiziente Mu skulatur eine statische und dynamische Schwäche des
Achsenorgans kompensieren kann.
Auch eine Magnetfeldtherapie kann schmerzlindernd wirken.
Andere Therapiemaßnahmen bei
Bandscheibensyndrom:
Der Vollständigkeit halber darf die
Akupunktur nicht unerwähnt bleiben.
Wichtig
sind individuelle Instruktionen zur richtigen Haltung und Vermeidung von
übermäßigen Wirbelsäulenbelastungen (funktionelle Ergotherapie bzw. Rückenschule). Darüber hinaus ist anzustreben, daß die betroffenen Patienten
Übungen zur Lockerung der Mus kulatur erlernen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln
wie z.B. stabilisierende Korsette sollten dem Orthopäden vorbehalten sein.
Hypnoide (=
bewußtseinsverändernde)
Verfahren wie autogenes Training oder
progressive Relaxation nach Jakobson sind auch bei einem Bandscheibensyndrom
eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären
Entspannung führen, ebenso Biofeedback
(= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).
Wenn ein
Bandscheibensyndrom längerfristig besteht, so ist davon auszugehen, daß bereits ein
Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen
Fällen ist eine rein somatische (= körperliche)
Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich
psychologisch
/psychotherapeutische Interventionen erfolgen. Hilfreich ist
insbesondere auch ein
Schmerzbewältigungsstraining.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).
Wer bezahlt eigentlich eine erforderliche, stationäre
Rehabilitationsbehandlung?
(Originaltext der Bundesregierung): "Die Krankenversicherung finanziert
Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Kran
kheit zu erkennen,
zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern,
sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Sie ist auch zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder
Pflegebedürftigkeit vorzubeugen".
Hinzu kommt seit dem
1.4.2007, daß laut Bundesministerium für Gesundheit alle gesetzlich
versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und
sich ihre Rehabilitationseinrichtung jetzt sogar selbst auswählen können.
Zu diesem "Wahlrecht" gibt es ein sehr deutliches
Schreiben
des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder
als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Rentenversicherungen sind demnach nur dann zuständig, wenn die
"Behandlungen der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw.
Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen". Wenn also Ihre
Rentenversicherung in diesem Sinne laut Bescheid keinen Handlungsbedarf
sieht, dann ist offensichtlich Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme der
stationären Rehabilitation zuständig.
Die Originaltexte finden Sie
hier
(einfach anklicken)
Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).
Wenn Sie eine genaue Anfahrtsbeschreibung ab Ihrem Wohnort wünschen, klicken sie hier.
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